Auf Grund der zunehmenden Digitalisierung besteht in der Zwischenzeit die Möglichkeit, ein digitales Fahrtenbuch zu führen. Die Anforderungen des Finanzamtes an das digitale Fahrtenbuch sind jedoch sehr hoch. Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten genutzt, sind diese privaten Fahrten zu versteuern. Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen, um die privaten Fahrten genau nachweisen zu können. Wird kein Fahrtenbuch geführt, erfolgt die Besteuerung über die sogenannte 1%-Methode (Bruttolistenneupreis x 1% pro Monat). Insbesondere bei teuren Fahrzeugen führt die pauschale Ermittlung oft zu sehr hohen Werten, sodass es günstiger sein kann, ein Fahrtenbuch zu führen.